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Refbejuso - Aktuell

Sozialhilfegesetz bleibt unverändert gültig
Refbejuso
19.5.19 refbejuso - Die Stimmberechtigten des Kantons Bern haben die Teilrevision des Sozialhilfegesetzes mit 52,6 Prozent der Stimmen abgelehnt. Der Volksvorschlag wurde mit 56 Prozent der Stimmen verworfen. Somit erfährt das Sozialhilfegesetz des Kantons Bern keine Änderungen und bleibt unverändert gültig.

Die Landeskirchen des Kantons Bern und die jüdischen Gemeinden Bern und Biel, gemeinsam vertreten in der interkonfessionellen Arbeitsgruppe Sozialhilfe (IKAS), stellten sich klar gegen die vom Grossen Rat beschlossene Revision. Aus Sicht der Landeskirchen und der jüdischen Gemeinden Bern und Biel würde sich mit der Vorlage des Grossen Rates die Situation der Sozialhilfebeziehenden im Kanton Bern deutlich verschlechtern.

Weiterführende Links
Abstimmungsresulate Kanton Bern
Referat Regierungsrat Pierre Alain Schnegg 

Medienmitteilung Berner Landeskirchen
Grundlagenpapier mit Positionsbezug