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Glarner Landsgemeinde entscheidet über Kirchensteuer für Firmen

Die Jungfreisinnigen im Kanton Glarus wollen die Kirchensteuer für juristische Personen abschaffen. Die Kantonsregierung bot Hand zu einem Kompromiss. Das Parlament will aber alles so belassen, wie es ist. Nun kommt es zur Abstimmung an der Landsgemeinde.

Statt dem radikalen Schritt schlug die Glarner Regierung einen Kompromiss vor: Unternehmen sollten weiter Kirchensteuer zahlen. Dieses Geld dürfte aber nur für soziale Zwecke verwendet werden und nicht in den kultischen Dienst, also Gottesdienste und Seelsorge, fliessen. In der ersten Lesung zu diesem Vorstoss hatte der Landrat, das Glarner Kantonsparlament, diesen Vorschlag noch mit 29 zu 24 Stimmen gutgeheissen. Am 5. Februar aber, als die Vorlage ein zweites Mal behandelt wurde, lehnte der Rat den Gegenvorschlag mit 28 zu 26 Stimmen ab, wie die Glarner Ausgabe der Südostschweiz online schreibt. Müssten die Steuergelder juristischer Personen separat ausgewiesen werden, würde dies zu einem grossen bürokratischen Aufwand führen, lautete eines der Gegenargumente.

Landrat empfiehlt Ablehnung

Der Regierungsrat konnte sich laut Onlinebericht mit seinen Argumenten nicht durchsetzen. Der Landrat empfiehlt der Landsgemeinde damit, sowohl den Antrag der Jungfreisinnigen wie auch den Gegenvorschlag der Regierung abzulehnen und bei der Kirchensteuer alles beim Alten zu belassen. In der Schweiz sind Unternehmen in allen Kantonen ausser dem Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Genf und Schaffhausen kirchensteuerpflichtig.

Quelle: www.ref.ch, 6. Februar 2020