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Kanton Bern: Alle Eltern sollen fehlgeborene Kinder bestatten dürfen

Im Kanton Bern sollen künftig alle fehlgeborenen Kinder bestattet werden dürfen. Bisher bestand ein Flickenteppich unterschiedlicher Regeln je nach Gemeinde.

Der Grosse Rat am Dienstag, 14. März, einstimmig eine Motion von Simone Leuenberger (EVP/Uettligen) überwiesen. Damit  wird die Regierung beauftragt, im Kanton Bern einheitliche Regeln für die Bestattung fehlgeborener Kinder zu schaffen. Im Bundesrecht werden Fehlgeburten und Totgeburten unterschieden. Eine Totgeburt ist ein totgeborenes Kind ab 500 Gramm Gewicht oder nach Vollendung der 22. Schwangerschaftswoche. Solche Kinder haben ein Anrecht auf Bestattung. Dieses Recht haben fehlgeborene Kinder – also Kinder die zur Zeit der Geburt zu jung oder zu leicht waren – nicht zwingend. In einigen Kantonen wie Zürich, Waadt und Jura dürfen fehlgeborene Kinder auf Wunsch der Eltern bestattet werden. Im Kanton Bern besteht ein Flickenteppich.

Nicht einfach so entsorgen

Nur ein Teil der bernischen Gemeinden erlaubt die Bestattung fehlgeborener Kinder. Motionärin Leuenberger betonte, es brauche eine kantonsweite Lösung. Es dürfe nicht sein, dass Eltern darum kämpfen müssten, würdig Abschied von ihrem Kind zu nehmen. Um ihnen den Trauerprozess zu erleichtern, sollte ihnen ein würdevoller Abschied im Rahmen einer Bestattung erlaubt werden. Allerdings wünschen nicht alle Eltern eine Bestattung. Im anderen Fall sollen Fehlgeburten nicht mit den anderen Spitalabfällen entsorgt werden dürfen, wie die Motion weiter forderte. Solche Fälle seien ihm nicht bekannt, erklärte der Regierungsrat nach Rücksprache mit drei Spitälern. Laut Regierungsrat werden die Körper von «Sternenkindern» schon heute ausschliesslich zusammen mit anderen anatomischen Abfällen entsorgt. Dabei arbeiten die Spitäler mit spezialisierten Firmen zusammen. Gesundheitsdirektor Pierre Alain Schnegg sagte, die Forderung der Motionäre werde also heute schon erfüllt. Wenn der Rat wolle, könne man dies aber noch gesetzlich festschreiben. Der Grosse Rat beharrte auf der Forderung und überwies auch diesen Punkt der Motion. Kein einziges «Sternenkind» im Kanton dürfe einfach so entsorgt werden.

Quelle: www.thunertagblatt.ch, 14.03.2023